Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1994 sollen die Länder im wesentlichen einheitliche Regelungen schaffen, die zur Beurteilung geringer Mengen herangezogen werden.
Ziele des dafür geschaffenen §31a des Betäubungsmittelgesetzes sind zum Einen, einer „unnötigen Kriminalisierung entgegen“ zu wirken, erklärt Rechtsanwalt Rolf Jürgen Franke auf seiner Internetseite. Zum Anderen soll die Staatsanwaltschaft entlastet werden. Die gesparte Zeit soll zur „Bekämpfung des organisierten Rauschgifthandels“ verwendet werden. So weit, so gut. Gelegenheitskiffer dürfen also auch dann auf eine Nichtverfolgung des Deliktes hoffen, wenn sie bei einer Polizeikontrolle einen Joint dabei haben. Aber wo hören geringe Mengen auf? Wo fängt das wirklich Illegale an? Spätestens bei der Mengenangabe hat es mit der einheitlichen Regelung nicht mehr so ganz geklappt. In Berlin sind es zehn Gramm Cannabis, mit Glück sogar 15. In Hessen, Thüringen, Sachsen und Bayern nur sechs. In Schleswig-Holstein darf man sogar bis zu 30 Gramm Cannabisprodukte mit sich führen. Ganz zu schweigen von den ein bis drei Gramm Heroin, Kokain und Amphetamin. In vielen Ländern gibt es dann aber noch weitere Kriterien, die für oder gegen eine Strafverfolgung sprechen können. Einheitliche Regelung? Nix da! Begründete Einschätzung der Menge? Pustekuchen! Die „geringe Menge“-Regelung ist nicht das Gelbe vom Ei. Weder für die Ordnungshüter, die letztendlich nur mit dem Finger wedeln dürfen und „du du du“ sagen, noch für die Konsumenten, die in den seltensten Fällen selbst beurteilen können, ob sie sich strafbar machen oder nicht.
Entscheidend ist, dass überhaupt einmal eine Kontrolle der Ware stattfindet.
Die Zukunft ist legal. Auch die Politik hat erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Die Linken, Grünen und Julis plädieren deshalb für eine Legalisierung. Von bis zu 30 Gramm Cannabis ist die Rede. Die Linkspartei hat bereits einen entsprechenden Antrag gestellt. Führer des Vorstoßes ist ausgerechnet ein ehemaliger Kriminalbeamter. Der einstige Leiter der mobilen Anti-Rauschgift-Gruppe der Polizei in Thüringen, Frank Tempel. Er behauptet, Cannabis sei nicht schädlicher als Alkohol. Deshalb müssten maßvolle Nutzer entkriminalisiert werden und der Schwarzmarkt bekämpft werden. Eine Lösung hat er auch parat: In sogenannten „Cannabis-Clubs“ soll für registrierte, volljährige Mitglieder Cannabis angepflanzt werden dürfen. Ob diese Clubs nun Realität werden oder nicht – wichtig ist vor allem, dass eine bestimmte Menge legal von lizenzierten Stellen vertrieben werden dürfen. Der Grund liegt dabei auf der Hand: Entscheidend ist, dass überhaupt einmal eine Kontrolle der Ware stattfindet. Gesundheitsgefährdender Pilz- und Pestizidbefall könnte so vermieden werden. Auch dem Strecken mit anderen Stoffen würde man so entgegenwirken.
Rund 3 Millionen Cannabis-Nutzer
Natürlich gibt es jetzt sicher Leute, die anführen wollen, dass das Asthma- und Herzinfarktrisiko durch Cannabis steigt. Das ist allerdings auch beim Rauchen so. Hans-Günther Meyer-Thompson von der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V. behauptet außerdem, dass es einen moderaten und vergleichsweise unschädlichen Konsum von Cannabis gebe. Dabei spricht er nicht, wie man denken könnte, nur von Jugendlichen, Studenten und Junggebliebenen, sondern von allen Wählerschichten und „bis hinein ins Altenheim“. Nur, weil Viele es machen heißt das aber natürlich noch lange nicht, dass es auch gut ist. Das ist klar und doch muss man sehen: Derzeit konsumieren geschätzt drei Millionen Menschen in Deutschland Cannabis. Kaum einer hat die Möglichkeit, die Qualität der konsumierten Stoffe zu kontrollieren. Einziges Kriterium ist das Vertrauen zum jeweiligen Dealer. Aber wer kann schon sagen, durch wie viele Hände die Drogen vorher gewandert sind? Der einzige Weg, die ohnehin existierenden Konsumenten zu schützen ist also eine Qualitätskontrolle einzuführen. Dafür müssen Cannabisprodukte aber zuerst einmal legalisiert werden.
→ Quelle: Zeitjung.de
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