grundrente für abgeordnete
Miteinander

Grundrente für Abgeordnete

Gewerk­schaften verhandeln monatelang für Lohn- und Gehalts­er­hö­hungen im Promille-Bereich. Der Berliner Senat schlägt selbst in Zeiten von Corona zu. Abgeordnete müssen nichts verhandeln. Dort gilt der Erhöhungs­au­tomat. Der funktio­niert im Stillen, ohne große Diskus­sionen und im gegen­sei­tigen Einver­ständnis. Und alle schauen wieder zu.

Was muss eigentlich noch passieren, damit wir endlich zu Franzosen werden? Schon mal gehört? In Paris gehen Millionen tagelang auf die Straße, damit sie weiterhin ihre Rente ab 60 erhalten.

Sie haben richtig gehört: Rente mit 60. Man darf sich nicht vorstellen, was auf den Strassen von Paris los sein würde, wenn sich die franzö­si­schen Politiker ihre Diäten um 60% Prozent erhöhen wollten? Was der Deutsche wirklich gut kann: Jammern, Still­halten, Zuschauen.

Der Abgeordnete nimmt sich was er braucht
Die 147 Volks­ver­treter erhöhen sich die Diäten ab sofort mindestens um monatlich 125 Euro mehr, auf 6.657 Euro. Anmerkung: die Erhöhung des Mindest­lohns wird ab (!) Oktober vorge­nommen. Diese massive Erhöhung von Diäten in Zeiten von Corona und baufäl­ligen Schulen, in denen die Schüler Toiletten vorfinden, die man nicht mehr so nennen kann, ist schlichtweg perver­tiert. Parla­ments­mit­glieder die lediglich 9 Jahre auf ihren Stühlen saßen, erhalten nun schon ihre Grund­rente ab dem 63. Lebensjahr 35 Prozent der Diäten als Pension. Hinzu kommt die Kosten­pau­schale von 2.600 Euro für jeden Abgeordneten.

Man muss den Parla­men­tarier schon einiges lassen. Sie können die Berliner Infla­ti­onsrate gut einschätzen und für sich ausgleichen.

Es wäre alles kein Problem, wenn unter den Volks­ver­tretern fähige und praxisnahe Politiker agieren würden. Das Gegenteil ist der Fall. Letzt­endlich ist nur die kommende Wiederwahl im Fokus der Polit­profis. Es geht nur um Anpassung und Loyalität zur eigenen Partei. 

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Der Bund der Steuer­zahler kriti­sierte die Erhöhungen scharf. Zumal kein Abgeord­neter weder in die Arbeits­losen- oder in die Renten­ver­si­cherung einzahlt. Die Pensionen werden von den steuer­pflich­tigen Bürgern gezahlt. 

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