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Auch Roboter haben Rechte

Juristen und Ingenieure arbeiten in einem neuen Forschungs­projekt an der Univer­sität Würzburg zusammen. Das Thema klingt wie Science Fiction, ist aber reine Wissen­schaft – auch wenn dabei Cyborgs, Roboter und Künst­liche Intel­ligenz eine wichtige Rolle spielen.

Unterwegs weicht der Rollstuhl einem Hindernis aus und bringt dadurch einen Radfahrer zu Sturz, der schwere Kopfver­let­zungen erleidet. Wer ist rechtlich für die Folgen verant­wortlich: der ältere Mann, der Hersteller des Rollstuhls, der Program­mierer, der Roboter? 

Mit Fragen wie diesen beschäftigt sich ein neues Forschungs­projekt an der Univer­sität Würzburg, das die Deutsche Forschungs­ge­mein­schaft mit 200.000 Euro unter­stützt. Sein Name: “Robotik und Recht”; seine Initia­toren: der Jurist Professor Eric Hilgendorf und der Robotik-Experte Professor Klaus Schilling. In den kommenden drei Jahren wollen sie gemeinsam mit Wissen­schaftlern unter anderem aus Tübingen und Bonn unter­suchen, welche Probleme auftauchen, wenn Roboter immer selbst­stän­diger werden, und wie der Gesetz­geber darauf reagieren muss.

Für Roboter fehlen recht­liche Regeln
“Schon heute gibt es Roboter, die in der Lage sind, Wege autonom zurück­zu­legen und dabei innerhalb eines gewissen Rahmens Entschei­dungen selbst zu treffen, erklärt Dr. Susanne Beck. Die Juristin ist Wissen­schaft­liche Mitar­bei­terin am Lehrstuhl von Eric Hilgendorf und wird an dem neuen Forschungs­projekt arbeiten. Allein schon die Frage, wie solch ein Fahrzeug versi­chert sein muss, ist von einer befrie­di­genden Antwort weit entfernt: “Das läuft momentan wie bei einem Mofa – ohne dass dabei berück­sichtigt wird, dass der Roboter autonom fährt”, sagt Beck. Eine Lösung, die weder den Hersteller noch den künftigen Besitzer zufrie­den­stellen kann.

Schon heute gibt es Roboter, die in der Lage sind, Wege autonom zurück­zu­legen und dabei innerhalb eines gewissen Rahmens Entschei­dungen selbst zu treffen.

Wenn es um Roboter geht, ist aus recht­licher Sicht derzeit wenig geregelt. Richt­linien zur Orien­tierung fehlen weitgehend und die Diskussion ist noch ganz am Anfang”, sagt Eric Hilgendorf. Das soll das Forschungs­projekt ändern. Dabei entwi­ckeln die Experten auch Szenarien, die aussehen als seien sie direkt aus dem Kino-Hit “Avatar” entnommen. Für Parkinson-Patienten gibt es beispiels­weise schon heute die Möglichkeit, sich einen Hirnschritt­macher einsetzen zu lassen, der mit elektri­schen Impulsen einige Symptome dieser Krankheit lindern kann. Aller­dings hat sich bei manchen Patienten gezeigt, dass der Schritt­macher gleichzeitig deren Sexual­trieb steigert. “Wenn ein Betrof­fener dann einen Dritten sexuell nötigt: Kann man ihn rechtlich dafür verant­wortlich machen?”, fragt Susanne Beck. Oder, umgekehrt: Darf der Staat solche Schritt­macher einsetzen, um bei Sexual­straf­tätern den Trieb zu dämpfen?

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Frage nach Schuld und Verantwortung
Welche Folgen ergeben sich, wenn Menschen und Maschinen immer enger mitein­ander verschmelzen, wenn künst­liche Ersatz­teile die Arbeit von Organen übernehmen, wenn der Computer im Körper einzieht und seinem Träger zu besseren Leistungen verhilft? “Früher war die Angele­genheit klar: Der Mensch hat die Entscheidung getroffen; die Maschine hat sie besten­falls ausge­führt. Heute gibt es längst Zwischen­stufen, bei denen diese strikte Trennung nicht mehr funktio­niert”, sagt Eric Hilgendorf. Und deshalb sei das Thema für Juristen so außer­or­dentlich spannend. “Hier stellt sich die Frage nach Schuld und Verant­wortung ganz neu.” Die Bandbreite der Themen ist in dem Forschungs­projekt weit: Cyborgs – also Mensch-Maschinen-Misch­wesen – beschäf­tigen die Juristen genauso wie Computer, die so intel­ligent geworden sind, dass sie ein eigenes Bewusstsein entwi­ckeln. Aber auch vergleichs­weise “profane” Techniken sind nicht frei von recht­lichen Problemen. Das gilt für den automa­ti­sierten Rollstuhl genauso wie für einen Opera­tions- und den Militär­ro­boter, deren “Fehlein­schät­zungen” mögli­cher­weise gravie­rende Schäden verur­sachen können.

Handbuch für praktische Probleme
“Natürlich wird am Ende der drei Jahre Forschung nicht ein Katalog von Gesetzen stehen, der alle juris­ti­schen Probleme löst”, sagt Susanne Beck. Das sei auch kaum zu erwarten, wo die Technik vielfach noch in den Kinder­schuhen steckt und die Entwicklung der kommenden Jahre kaum abzusehen ist. “Uns geht es in erster Linie darum, die Probleme aufzu­zeigen und eine Diskussion in Ganz zu setzen.” Gut möglich, dass am Ende aber auch eine Art Handbuch heraus­kommt mit Vorschlägen zum richtigen Umgang mit den prakti­schen Problemen. Ein geeig­neter Titel dafür? “Rechte und Pflichten von Robotern” wäre nicht unpassend.

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